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   VG Ansbach, 10.09.2015 - AN 3 K 15.00916   

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VG Ansbach, 10.09.2015 - AN 3 K 15.00916 (https://dejure.org/2015,27290)
VG Ansbach, Entscheidung vom 10.09.2015 - AN 3 K 15.00916 (https://dejure.org/2015,27290)
VG Ansbach, Entscheidung vom 10. September 2015 - AN 3 K 15.00916 (https://dejure.org/2015,27290)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Baurecht (Nachbarschutz); maßgebliche Umgebung; Einfügen; Art und Maß der baulichen Nutzung; Stellplätze

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Aufhebung eines Baugenehmigungsbescheides

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 20.03.2003 - 4 B 59.02

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen Stellplätze einer rechtlich zulässigen

    Auszug aus VG Ansbach, 10.09.2015 - AN 3 K 15.00916
    Nach Bundesverwaltungsgericht (B.v. 20.3.2003, 4 B 59/02, NVwZ 2003, 1516) haben Nachbarn, die von den Stellplätzen einer rechtlich zulässigen Wohnbebauung ausgehenden Emissionen im Regelfall hinzunehmen; besondere örtliche Verhältnisse können aber auch zu dem Ergebnis führen, dass die Errichtung von Stellplätzen auf dem Baugrundstück nicht oder nur mit Einschränkungen genehmigt werden kann.

    Nach Bundesverwaltungsgericht, B.v. 20.3.2003 a.a.O., gehören hierzu u.a. die besonders ungünstige steile Zufahrt zu den Stellplätzen und die entsprechenden Höhenverhältnisse zu den Wohnräumen, eine besonders beengte Situation, die zu vermehrtem Rangieraufwand führt ("enge Hoflage") sowie eine Massierung von Stellplätzen auf der dem ruhigeren und besonders schützenswerten Bereich des Grundstücks des Nachbarn zugewandten Seite.

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VG Ansbach, 10.09.2015 - AN 3 K 15.00916
    Die Art der baulichen Nutzung ist nachbarschützend (BVerwG, DVBl 1994, 284), weil die Eigentümer von Grundstücken in einem "faktischen" Baugebiet (§ 34 Abs. 2 BauGB) das Recht haben, sich im Rahmen ihres Gebietsbewahrungsanspruches (Gebietserhaltungsanspruch) gegen hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung nicht zulässige Vorhaben zur Wehr zu setzen.

    In Bezug auf eine ausreichende Belichtung, Belüftung und Besonnung ist das Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme in den bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschriften der Bayerischen Bauordnung konkretisiert worden (vgl. BVerwG v. 16.9.1993, BVerwGE 94, 151).

  • VG München, 19.12.2014 - M 8 SN 14.4760

    Nachbareilantrag gegen ein Mehrfamilienhaus; Abstandsflächenrecht im

    Auszug aus VG Ansbach, 10.09.2015 - AN 3 K 15.00916
    Soweit geltend gemacht wird, dass das Vorhaben dem Charakter des Baugebiets widersprechen würde, ist dem entgegenzuhalten, dass das allgemeine Bauplanungsrecht weder einen sogenannten "Milieuschutz" in dem Sinne gewährleistet, dass ein bestimmtes Verhältnis zwischen überbauten und nicht überbauten Grundstücksflächen oder die "parkartige" Struktur eines Baugebiets oder Nachbargrundstücks erhalten bleiben müssen, noch eine bestimmte "Gebietsoptik" (vgl. VG München, B.v. 19.12.2014 - M 8 SN 14.4760 - juris).
  • VGH Bayern, 06.06.2014 - 9 CS 14.662

    Beschwerde; baurechtliche Nachbarklage; Dachgeschossausbau; Einbau von Dachgauben

    Auszug aus VG Ansbach, 10.09.2015 - AN 3 K 15.00916
    Wer sich dadurch gestört fühlt, muss Maßnahmen in seinem eigenen Wohnbereich ergreifen, um sich dagegen zu schützen (vgl. BayVGH, B.v. 6.6.2014, 9 CS 14.662 - juris).
  • VG München, 31.03.2014 - M 8 K 13.1896

    Vorbescheid; (Nicht-)Einfügen nach dem Maß der baulichen Nutzung

    Auszug aus VG Ansbach, 10.09.2015 - AN 3 K 15.00916
    Wegen des Vorrangs des nach außen wahrnehmbar in Erscheinung tretenden Baukörpers muss auch die Zahl der Vollgeschosse des geplanten Gebäudes als Zulassungsmerkmal hinter dem der Höhe des Gebäudes grundsätzlich zurücktreten (vgl. insoweit VG München, U.v. 31.3.2014 - M 8 K 13.1896).
  • VGH Bayern, 12.12.2013 - 15 CS 13.1561

    Nachbarbaugenehmigung; Verschattung einer Photovoltaikanlage; Gebot der

    Auszug aus VG Ansbach, 10.09.2015 - AN 3 K 15.00916
    Zusammenfassend kann auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. Dezember 2013, 15 CS 13.1561 - juris, verwiesen werden.
  • VGH Bayern, 22.03.1999 - 15 B 98.207
    Auszug aus VG Ansbach, 10.09.2015 - AN 3 K 15.00916
    Weder das bauplanungsrechtliche Erfordernis gesicherter Erschließung in § 30 Abs. 1 BauGB noch die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die Erschließung nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 2 BayBO haben nachbarschützende Funktion (vgl. BayVGH, U.v. 22.3.1999, BayVBl. 1999, 662).
  • VGH Bayern, 11.06.1999 - 20 ZB 99.1359

    Lärmemissionen einer Doppelduplexgarage und Rücksichtnahmegebot

    Auszug aus VG Ansbach, 10.09.2015 - AN 3 K 15.00916
    § 12 Abs. 2 BauNVO beinhaltet insoweit eine normative Duldungspflicht (vgl. BayVGH, B.v. 11.6.1999, 20 ZB 99.1359, BayVBl. 2000, 115 ff.).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus VG Ansbach, 10.09.2015 - AN 3 K 15.00916
    Der hier vorliegende Fall ist nicht mit dem Fall vergleichbar, der der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 1981, 4 C 1/78, zugrunde liegt, wo gegenüber einem zweigeschossigen Haus mit ausgebautem Dachgeschoss ein elfgeschossiges Wohn- und Geschäftshaus mit einem zurückgesetzten zwölften Zweckgeschoss gegenüber geplant war und bei dem das Bundesverwaltungsgericht angenommen hat, dass durch das zwölfgeschossige Gebäude das Gebot der Rücksichtnahme objektiv verletzt wird, weil ein solches Bauwerk mit seinem Übermaß an Höhe und Volumen auch nicht annähernd den dort vorhandenen Gebäuden gleichartig ist.
  • VGH Bayern, 02.10.2014 - 15 ZB 13.819

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); Zulassungsfähigkeit eines

    Auszug aus VG Ansbach, 10.09.2015 - AN 3 K 15.00916
    Als für das Vorhaben der Beigeladenen maßgebliche "nähere Umgebung" im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist der umliegende Bereich anzusehen, soweit sich die Ausführung des Vorhabens auf ihn auswirken kann und soweit er seinerseits den bodenrechtlichen Charakter des betroffenen Grundstücks prägt oder beeinflusst (vgl. BVerwG, U.v. 26.5.1978 - IV C 9.77 - BVerwGE 55, S. 369 ff. sowie zuletzt BVerwG, B.v. 13.5.2014 - 4 B 38/13 - juris Rn. 7 m.w.N; ; B.v. 28.7.2004 - 2 B 03.54 - juris; B.v. 2.5.2006 - 2 B 05.787 - juris; B.v. 2.10.2014 - 15 ZB 13.819 - juris Rn. 6 ).
  • BVerwG, 03.04.2014 - 4 B 12.14

    Maßgebliche Betrachtung für Art und Maß der baulichen Nutzung

  • VGH Bayern, 28.07.2004 - 2 B 03.54
  • VGH Bayern, 18.07.2013 - 14 B 11.1238

    Folgen der Gasexplosion in Lehrberg bleiben sichtbar

  • VGH Bayern, 13.09.2012 - 2 B 12.109

    Asylbewerbererstaufnahmeeinrichtung in der Baierbrunnerstraße in München darf bis

  • BVerwG, 11.02.2000 - 4 B 1.00

    Begriff der "näheren Umgebung" i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB; Begriff der "Umgebung"

  • VGH Bayern, 02.05.2006 - 2 B 05.787
  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

  • BVerwG, 12.12.1990 - 4 C 40.87

    Zuordnung eines Baugrundstücks bei Belastung mit Verkehrslärm

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2009 - 10 B 1713/08

    Einhaltung der Abstandflächen und Rücksichtnahmegebot

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

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